Das AG Hamburg-Harburg (Urteil vom 29.03.2021, Az. 649 C 6/21) hat in einem von uns für ein Autohaus geführten Verfahren entschieden, dass die geltend gemachte Wertminderung für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes zwei Tage altes Fahrzeug voll zu erstatten ist. Der gegnerische Versicherer hatte außergerichtlich die Zahlung der Wertminderung komplett verweigert. Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat entschieden, dass ein Unfallfahrzeug trotz ordnungsgemäßer Reparatur geringer zu bewerten ist als ein unfallfreies Fahrzeug. Gemäß den Urteilsgründen ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug (BMW) nicht nur um ein Fortbewegungsmittel, sondern auch um ein Statussymbol handelt.
Den Volltext des Urteils finden Sie hier.
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