In einer Bußgeldsache wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung konnten wir für unsere Mandantin eine Einstellung aufgrund Verjährung erreichen. Die Verjährung stellt ein Verfahrenshindernis dar. Unsere Mandantin wurde bereits am Tattag belehrt. Die nachfolgenden Anhörungen vermochten die Verfolgungsverjährung nicht mehr unterbrechen, so dass das AG Ahrensburg das Verfahren einstellen musste.
Den Volltext des Einstellungsbeschlusses finden Sie hier.
Mit unserer verkehrsrechtlichen Expertise steht Ihnen unsere Kanzlei mit drei Fachanwälten im Verkehrsrecht als hochspezialisierte Anwaltskanzlei zur Seite.
Wir vertreten seit vielen Jahren Autohäuser, Fuhrparks, Taxiunternehmen, Werkstätten sowie Privatpersonen erfolgreich in diesem Bereich. Kontaktieren Sie uns gerne unter 04181/93200 oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.