Das AG Coburg (Urteil vom 12.04.2021, Az. 12 C 95/21) hat in einem von uns geführten Verfahren entschieden, dass bei einem Totalschaden die von der Werkstatt in Rechnung gestellten Kosten für die Zulassung eines Ersatzfahrzeuges in Höhe von 189,00 € vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten sind. Die gegnerische HUK-Coburg hatte außergerichtlich die Zahlung der Zulassungskosten auf 60,00 € pauschal gekürzt. Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat entschieden, dass die Kosten für ein Zulassungspaket in Höhe von 189,00 € im Haftpflichtfall in voller Höhe zu erstatten sind. Nach Ansicht des AG Coburg muss sich der Geschädigte aus Gründen der Schadensminderung nicht selbst zur Zulassungsstelle bemühen. Er darf das Autohaus damit bemühen. Daher war unserer Klage in vollem Umfang stattzugeben.

Den Volltext des Urteils finden Sie hier.

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