Für einen unserer Mandanten, ein Taxiunternehmen, konnten wir einen großartigen Erfolg vor dem Landgericht Lübeck (Urteil vom 15.01.2021, Az. 17 O 345/19) erzielen.
Ein Taxi unseres Mandanten wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt.
Der gegnerische Versicherer hatte außergerichtlich nichts reguliert, und dies obwohl an der Haftung aus unserer Sicht keine Zweifel bestanden.
Obwohl laut Schadensgutachten die Reparaturdauer lediglich mit einem Tag bemessen war, dauerte diese tatsächliche 74 Tage aufgrund Lieferverzögerung eines Ersatzteils. Wir konnten für unseren Mandanten somit über 17.000 € an Schadensersatz herausholen. Ein großer Teil davon entfiel auf das Ersatztaxi, so dass unser Mandant wie gewohnt sein Geschäft weiterführen konnte. Das Gericht folgte dabei unserer Argumentation, dass unser Mandant aufgrund des Unfalls keine nachteiligen wirtschaftlichen Folgen erleiden darf.
Den Volltext des Urteils finden Sie hier.
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