Die Bußgeldstelle des Heidekreises hat ein gegen unsere Mandantin geführtes Verfahren wegen des Vorwurfs der Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt.

Grund war die Verwendung des Messgerätes LEIVTEC XV3.

Der Hersteller der Messgeräte hat Messfehler eingestanden. Die Bußgeldbehörde stellte daher das eingeleitete Bußgeldverfahren wegen möglicher Fehler bei Messwerttoleranzen ein.

Den Volltext des Einstellungsbeschlusses finden Sie hier.

Mit unserer verkehrsrechtlichen Expertise steht Ihnen unsere Kanzlei mit drei Fachanwälten im Verkehrsrecht als hochspezialisierte Anwaltskanzlei zur Seite.

Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren in Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Führerscheinangelegenheiten. Sollten Sie Betroffener einer Ordnungswidrigkeit sein, rufen Sie uns gerne unter 04181/93200 an oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.