Für unsere Mandantin konnten wir mit dem Ferienhausanbieter NOVASOL einen außergerichtlichen Vergleich erzielen.

Wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen temporären Grenzschließung war unserer Mandantin die Einreise nach Dänemark verwehrt. Sie konnte das von ihr gebuchte Ferienhaus nicht nutzen und stornierte daher die Reise.

Der Ferienhausanbieter sah sich anfangs nicht in der Pflicht, einen Betrag zu erstatten und argumentierte unter anderem mit höherer Gewalt. Nach unserer Ansicht waren die hier zugrundeliegenden AGB aufgrund einseitiger Benachteiligung zulasten unserer Mandantin unwirksam.

Von dem Reisepreis in Höhe von 2.329,00 € erstattete NOVASOL letztendlich durch unsere Beauftragung einen Betrag von 1.764,00 €. Das ergibt eine Rückerstattung von fast 76 Prozent.

Den Vergleichstext können Sie im Volltext hier abrufen.

Sollten auch Sie Probleme im Reiserecht haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung! Rufen Sie uns unter 04181/93200 an oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.