Vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg konnten wir für unseren Mandanten ein positives Urteil erstreiten (Urteil vom 19.02.2021, Az. 643 C 164/29).

Das Fahrzeug unseres Mandanten wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Gegner hatte die Spur gewechselt. Der gegnerische Versicherer hatte außergerichtlich lediglich 50 Prozent reguliert. Des Weiteren wurden erhebliche Abzüge bei den Mietwagenkosten vorgenommen. Unser Mandant hatte sich vor dem Unfall ein neues Fahrzeug bestellt. Er wollte das verunfallte KFZ eigentlich bis zur Übergabe des neuen Fahrzeuges nutzen. Dann kam der Unfall dazwischen. Das Gericht folgte unserer Argumentation und gab der Klage zu 100 % statt.

Aufgrund des Spurwechsels des Gegners sah das Gericht keinen Raum für eine Teilschuld unseres Mandanten.

Auch der Höhe nach folgte das Gericht dem Antrag aus unserer Klage.

Wurde ein Ersatzfahrzeug vor dem Unfall bestellt und wollte der Geschädigte das verunfallte Fahrzeug eigentlich bis zur Übergabe des neuen Fahrzeugs nutzen, darf der Geschädigte bis zur Übergabe des bestellten Fahrzeugs das Mietfahrzeug fahren. Diese Kosten sind zu erstatten. Das Gericht führt ferner aus, dass die wirtschaftliche Planung durch den Unfall gestört wurde. Dafür kann der Geschädigte nichts. Der Geschädigte muss sich für die Zwischenzeit nicht anderweitig um ein Neu- oder Gebrauchtwagen bemühen.

Den Volltext des Urteils finden Sie hier.

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